top of page
LOL07690_edited_edited.jpg
ORIGINAL.
GÜNSTIG. SICHER.

IMPORT 

Import von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Parallel- und Reimporte von EU-Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und EU-Medizinprodukten sind ein wesentlicher Baustein, um Versorgungslücken in unserem Gesundheitssystem zu schließen. Import-Arzneimittel sind immer Originalpräparate. Sie unterliegen somit der genauen Überwachung durch die staatlichen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden. Arzneimittel kosten in Deutschland im Schnitt wesentlich mehr als in vielen anderen EU-Ländern. Damit können Preisvorteile einhergehen, die einerseits unserer Gesundheitssystem entlasten, aber gegebenenfalls auch direkt die privaten Ausgaben des Patienten reduzieren.

 

Import-Arzneimittel ermöglichten so im Jahr 2017 allein in Deutschland direkte Einsparungen von 264 Mio. Euro*, Tendenz steigend: 2020 betrugen die Einsparungen rund 300 Mio. Euro, 2021 bereits 340 Mio. Euro und 2022 über 400 Mio. Euro.

 

Bei Arzneimitteln mit Patentschutz sind Parallel- und Reimporte der einzige Weg, das jeweilige Präparat zu günstigeren Konditionen zu beschaffen. Nur so entsteht ein Wettbewerb, der dazu führt, dass Hersteller mit Krankenkassen Rabattverträge abschließen. Dadurch sparte die Solidargemeinschaft – also Krankenkassen und Patienten gleichermaßen – 2019 indirekt rund 2,6 Mrd. Euro. ** Die indirekten Einsparungen betrugen nach neueren Berechnungen 2020 sogar rund 4,5 Mrd. Euro. ***

* Quelle: PROGNOS Studie „Finanzielle Auswirkungen des Imports von Arzneimitteln auf das Gesundheitswesen“, November 2018 und Fortschreibung auf Basis der Marktdaten von 2022.

 

** Quelle: inno AG Studie „Sekundäranalyse zu indirekten Einspareffekten und -potentialen von Arzneimittel-Parallelimporten“, April 2019

 

*** Quelle: Prof. Dr. Peter Heydebreck, „Gutachten zu indirekten Einspareffekten und -potentialen durch den Parallelimport von Arzneimitteln“, Juni 2021

LOL07846 Kopie.jpg
IDENTISCH. KONFORM. VERIFIZIERT.

EU-Arzneimittel

EU-Arzneimittel kommen aus dem EU-Ausland. Sie unterliegen allerdings allen Vorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes. Es sind Originalpräparate des jeweiligen Herstellers und daher in Wirkung und Anwendung absolut identisch. Für den Vertrieb von EU-Arzneimitteln aus Parallelimport ist die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln spricht man von Parallelvertrieb. Hier benötigt das Unternehmen den Nachweis für ein abgeschlossenes Notifizierungsverfahren bei der europäischen Zulassungsstelle (EMA). Durch diese Zulassungs- und Notifizierungsverfahren wird die Konformität des Arzneimittels mit allen rechtlichen Anforderungen nachgewiesen und gewährleistet. Um Fälschungen auszuschließen sind alle von uns vertriebenen Arzneimittel im European Medicines Verification System (EMVS) mit einer individuellen Seriennummer eingebunden. Dadurch können wir direkt beim Wareneingang überprüfen, dass die angelieferte Ware Originalherstellerware ist. Durch dieses Serialisierungs- und Verifizierungsverfahren erfüllen wir somit die Fälschungsrichtlinie für Arzneimittel (FMD = Falsified Medicines Directive).

EU-Medizinprodukte

Import-Medizinprodukte sind in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach einheitlichen gesetzlichen Anforderungen und Qualitätsstandards zugelassene Originalprodukte des Herstellers, gegebenenfalls nur in einer anderen Landesaufmachung.

 

Als gesetzlich kontrollierter pharmazeutischer Großhandel führen wie sie nach Deutschland ein. Wir sind als Parallelimporteur bei den nationalen Behörden gemeldet. In Deutschland werden die Produkte gemäß aller rechtlichen Vorschriften gekennzeichnet und umverpackt. Sie erhalten unsere eigene Pharmazentralnummer (PZN) und deutschsprachige Etiketten.


Die Sicherheit von EU-Medizinprodukten ist somit zu jedem Zeitpunkt garantiert.

SW-9936.jpg
PRODUKTION. 
IMPORT. HANDEL.

Parallelimporte und Reimporte sind nicht das gleiche. Beim Parallelimport fertigt der Hersteller die Produkte an einem ausländischen Produktionsstandort. Der Parallelimporteur kauft die Produkte im europäischen Ausland und führt sie nach Deutschland ein. Beim Reimport erfolgt die Produktion an einem deutschen Standort. Von dort werden die Produkte ins europäische Ausland exportiert und vom Importeur wieder nach Deutschland reimportiert.

Re- und Parallelimport

LOL07838 Kopie.jpg
VERSORGEN.
INFORMIEREN. 
SPAREN.

Originale zum attraktiven Preis

Warum sollte man überhaupt Ware aus dem EU-Ausland einführen, die man auch im Inland beschaffen könnte? Hintergrund sind neben der Verbesserung der Versorgungslage auch Preisvorteile. Innerhalb des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes gibt es bei vielen Produkten erhebliche Preisunterschiede – so auch bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Preisdifferenzen ergeben sich durch die unterschiedlichen nationalen Gesundheits- und Besteuerungssysteme. Insbesondere patentgeschützte Arzneimittel sind in vielen EU-Ländern wesentlich günstiger als in Deutschland. Der Gesetzgeber ist im Sinne einer Minimalbelastung des Steuerzahlers daran interessiert, eine optimale Gesundheitsversorgung bei möglichst geringen Kosten sicherzustellen. In Deutschland müssen Apotheker ihre Patienten über gleichwertige, preisgünstigere Alternativen informieren: Dies ist sogar gesetzlich in § 129 des Sozialgesetzbuches V geregelt. Hierbei spielen Arzneimittel und Medizinprodukte aus Parallelimport eine tragende Rolle. Dadurch wird auch dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa Sorge getragen.

bottom of page
Cookie-Einstellungen öffnen Change cookie settings